Hinweise für unsere Gäste vor der Anreise aufgrund des Corona-Virus SARS-CoV-2
Sehr geehrte Gäste, gerade unsere Branche wurde von der Corona-Krise sehr stark betroffen. Um alle Sicherheitsauflagen zum Schutz unserer Gäste zu erfüllen, möchten wir Sie schon vor Ihrer Anreise bitten, sich folgende Hinweise aufmerksam durchzulesen:
1. Die Öffnung unserer Ferienwohnung richtet sich nach einer stabilen 7-Tages-Inzidenz von unter 100. Gemäß dem Rahmenkonzept Beherbergung der Bayerischen Staatsregierung dürfen nur Personen EINES Hausstandes die Ferienwohnung gemeinsam belegen.
2. Voraussetzung für eine Beherbergung in unserem Haus ist ein vor maximal 24 Stunden vorgenommener negativer Corona-Test (PCR-Test oder POC-Antigentest), der alle 48 Stunden erneuert werden muss. Geimpfte und genesene Personen sowie Kinder bis zum 6. Geburtstag sind von Testpflichten nach den allgemein geltenden Grundsätzen ausgenommen. In Bayern gilt man als vollständig geimpft wie folgt: Ab dem 15. Tag nach der letzten nötigen Impfung gegen Corona (mit einem in der EU zugelassenen Impfstoff – AstraZeneca, Biontech/Pfizer, Moderna oder Johnson & Johnson) gilt man als vollständig geimpft, solange man keine CoronaSymptome zeigt und keine aktuelle Infektion nachgewiesen wird. Bei Biontech, AstraZeneca und Moderna sind zwei Impftermine nötig, bei Johnson & Johnson nur einer. Die Impfung muss nachgewiesen werden. Dafür dient u.a. der klassische Impfausweis oder eine Impfbescheinigung des Arztes. Wer gilt als Genesen: Hier gilt in Bayern der Nachweis eines positiven Tests nach PCR-Verfahren, der mindestens 28 Tage und maximal 6 Monate alt ist. Laut Gesundheitsministerium zählt auch ein Bescheid des Gesundheitsamts zur Isolationsanordnung eines Erkrankten, in Verbindung mit einem negativen PCR-Test nach der Quarantäne. Sowohl genesene als auch geimpfte Personen dürfen keine typischen Symptome einer Infektion mit dem Corona Virus SARS-CoV-2 aufweisen. Bei ihnen darf zudem keine aktuelle Infektion mit dem Corona Virus SARS-CoV-2 nachgewiesen sein. Unsere Gäste aus dem Ausland bitten wir, sich über die Einreisebestimmungen nach Bayern zu informieren (mögliche Quarantäneverpflichtungen, Einreiseanmeldung) und die benötigten Dokumente bei Anreise vorzulegen.
3. Beim Check-In müssen Sie alle notwendigen Angaben vorlegen, da wir verpflichtet sind, sämtliche Gäste im Falle einer Nachverfolgung zu erfassen. Bitte beachten Sie auch hier, dass gemäß dem Rahmenkonzept Beherbergung der Bayerischen Staatsregierung nur Personen EINES Hausstandes die Ferienwohnung gemeinsam belegen dürfen.
4. Bitte bringen Sie ihren eigenen Stift, einen Mund-Nasen-Schutz (FFP2-Maske) sowie Händedesinfektionsmittel mit.
5. Wir bitten Sie während des gesamten Aufenthaltes darauf zu achten, dass der Mindestabstand von 1,5 m eingehalten wird. Ebenso besteht Maskenpflicht in dem gesamten öffentlichen Bereich unseres Hauses (Treppenhaus, Flur, Garten etc.). Kinder bis 5 Jahren benötigen keine Maske, für Kinder und Jugendliche zwischen 6-15 Jahren reicht ein Mund-Nasen-Schutz. Jugendliche ab 16 Jahren sowie Erwachsene müssen eine FFP2-Maske tragen.
6. Bitte lüften Sie Ihre Ferienwohnung 2-3 x täglich für min. 10 Minuten. Wir danken hier für Ihr Verständnis!
7. Bei uns können Sie ganz bequem mit der Luca-App einchecken. Nutzerinnen und Nutzer können beim Betreten der Ferienwohnung via QR-Code einchecken und würden so im Infektions-Fall benachrichtigt werden.
8. Das touristische Angebot mit den entsprechenden Corona-Auflagen ist für Ihre Urlaubsplanung jederzeit einsehbar unter www.fuenfseenland.de und www.starnbergersee.info
Liebe Gäste, wir bedanken uns für Ihre Mithilfe und Ihr Verständnis in dieser schweren Zeit und wünschen Ihnen eine gute Anreise!
Wir hoffen, dass bald wieder ein wenig Normalität einkehrt und müssen alle unseren Teil dazu beitragen…
Ihre Familie Meilenbrock